AGB
1. Geltung
1.1 Die nachstehenden Bedingungen gelten ausschließlich für alle von Marc Maier Consulting abgegebenen Angebote und mit Marc Maier Consulting abgeschlossene Verträge. Anderslautende Bedingungen des Kunden gelten nur dann, wenn Marc Maier Consulting diese ausdrücklich bestätigt.
1.2 Auf alle mit Marc Maier Consulting getätigten Rechtsgeschäfte findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
1.3 Gerichtsstand ist Heidenheim an der Brenz.
1.4 Aufträge gelten als angenommen, wenn sie durch Marc Maier Consulting schriftlich bestätigt werden.
1.5 Sollten Teile dieser AGB unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
2. Allgemeines
2.1 Die Teilnahme an Seminaren zum Thema Taktische Ventilation und Überdruckbelüftung von Marc Maier Consulting setzt eine abgeschlossene Feuerwehr- Truppmannausbildung und die Volljährigkeit der Teilnehmer voraus.
2.2 Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Die Teilnehmer verpflichten sich allen Weisungen des Unterrichtenden, die der Einhaltung von Schutzvorkehrungen und der Abwendung von Gefahren für Personen und Sachgüter dienen, unbedingt Folge zu leisten.
2.3 Sofern nicht anders vereinbart, ist jede Schulungseinheit auf eine Teilnehmerzahl von max. 20 Personen begrenzt.
2.4 Während der praktischen Ausbildung hat jeder Teilnehmer geeignete Schutzkleidung gegen Schmutz, Staub und ggf. Wetter zu tragen (Feuerwehr Dienstanzug). Beim Aufenthalt im Wirkungsbereich des Lüfters ist Augenschutz (Schutzbrille, Helmvisier) zu verwenden. Vorschriften des Lüfterherstellers (Gehörschutz, Schutzhandschuhe) sind beim Umgang mit Belüftungsgeräten gesondert zu beachten. Während des praktischen Unterrichts gelten die UVV der Feuerwehr.
2.5 Teile der praktischen Ausbildung beinhalten den Aufenthalt in durch Nebelmaschinen „verrauchten“ Bereichen. Sind einem Teilnehmer gesundheitliche Einschränkungen bzw. Erkrankungen der Atmungsorgane oder allergische Reaktionen auf handelsübliche Nebelfluids bekannt, so ist dies dem Unterrichtenden vor Beginn der praktischen Unterrichtseinheit mitzuteilen. Marc Maier Consulting behält sich vor, solche Personen von der Teilnahme an praktischen Übungen teilweise auszuschließen.
2.6 Es ist Aufgabe des Vertragspartners dafür zu sorgen, dass ein geeigneter Schulungsraum vorhanden und nutzbar ist sowie Belüftungsgeräte, die von ihm bereitgestellt werden, einsatzbereit sind und dem aktuellen Stand der Schutzvorschriften entsprechen.
2.7 Marc Maier Consulting ist dazu berechtigt Personen, die durch ihr Verhalten den Unterricht stören, nach vorheriger Ermahnung vom Unterricht auszuschließen. Anspruch auf Kostenerstattung oder Schadenersatz besteht für diese Personen nicht.
2.8 Die Stornierung einer durch Marc Maier Consulting bestätigten Veranstaltung ist bis drei Tage vor der Veranstaltung kostenlos möglich.
Wird die Veranstaltung vom Vertragspartner nach dieser Frist abgesagt, behält sich Marc Maier Consulting die Berechnung einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 50,– € vor.
Ist Marc Maier Consulting zu einer Veranstaltung angereist und die Veranstaltung kann aus Gründen, die Marc Maier Consulting nicht zu verantworten hat nicht stattfinden, so werden dem Vertragspartner die entstandenen Fahrtkosten in Rechnung gestellt. Höhere Gewalt, insbesondere Feuerwehreinsätze, entbinden den Vertragspartner von dieser Haftung.
2.9 Marc Maier Consulting ist berechtigt aus dringenden Gründen (Krankheit, sonstige höhere Gewalt) Ausbildungsveranstaltungen kurzfristig abzusagen oder in Rücksprache mit dem Vertragspartner zu verschieben. Vom Vertragspartner bereits geleistete Zahlungen werden voll erstattet. Ein Anspruch auf Schadenersatz oder die Erstattung von Aufwendungen besteht für den Vertragspartner nicht.
3. Datenspeicherung
Die im Rahmen der Geschäftsverbindung gewonnenen personenbezogenen Daten werden gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert und verarbeitet.
Daten werden nicht an Dritte weitergeleitet.
4. Zahlung
4.1 Sofern nicht anders vereinbart wurde, sind Rechnungen sofort rein netto zur Zahlung fällig.
4.2 Der Kunde kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsempfang leistet. Ergänzend gelten die gesetzlichen Regelungen zum Zahlungsverzug.
5. Mängelrüge/Schadenersatzansprüche
5.1 Stellt der Kunde bezüglich der in Anspruch genommenen Dienstleistung Mängel oder Schäden fest, sind diese unverzüglich durch schriftliche Anzeige an Marc Maier Consulting zu melden.
5.2 Nach Inanspruchnahme von Seminaren durch Marc Maier Consulting entstehen keine Schadenersatzansprüche von Feuerwehren bzw. deren Trägern aufgrund einsatzbedingter Schäden oder Schäden bei Übungen, die nach einer Schulung von Marc Maier Consulting durch die Anwendung taktischer Ventilation / maschineller Einsatzstellenbelüftung entstanden sind.
Verschmutzungen an Gebäuden, Ausrüstungsgegenständen oder Dienstkleidung können im Rahmen der praktischen Ausbildung auftreten und gelten nicht als Mangel oder Schaden.
5.3 Der Ausschluss gem. Abs. 5.2 gilt nicht, wenn Marc Maier Consulting Pflichten schuldhaft verletzt, die das Wesen des Vertrages ausmachen (Kardinalpflichten), ferner nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Vertragspartners bzw. der Ausbildungsteilnehmer.
7. Allgemeine Haftung
7.1 Marc Maier Consulting haftet,
a) wenn durch schuldhaftes Verhalten von Marc Maier Consulting eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstanden ist oder
b) wenn ein Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.